Patienteninfos

Verordnungsweg

Ein Arzt stellt die Behandlungsbedürftigkeit fest und verordnet dementsprechend eine logopädische Therapie.

Bitte beachten Sie, dass die vom Arzt ausgestellte Verordnung 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit verliert und danach erneut beantragt werden muss (was in der Regel kein Problem darstellt).


Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen:


  • Kinderärzte

  • Allgemeinmediziner (z.B. bei kindl. Sprachstörungen, Aphasie, Morbus Parkinson u.v.a.)

  • HNO-Ärzte (z.B. bei Stimmstörungen und kindl. Sprachstörungen)

  • Internisten

  • Kieferorthopäden oder Zahnärzte (z.B. bei Zahnfehlstellung durch falsches Schlucken)

  • Kinder- und Jugendpsychiater (z.B. bei Lese-Rechtschreibstörung/ Legasthenie)

  • Neurologen (z.B. bei Aphasien nach Schlaganfall, MultipleSklerose, ALS, Parkinson, Schädel-Hirn-Trauma)

  • Phoniater und Pädaudiologen (z.B. bei Hörstörungen, Sprachstörungen)