Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen:
- Kinderärzte
- Allgemeinmediziner (z.B. bei kindl. Sprachstörungen, Aphasie, Morbus Parkinson u.v.a.)
- HNO-Ärzte (z.B. bei Stimmstörungen und kindl. Sprachstörungen)
- Internisten
- Kieferorthopäden oder Zahnärzte (z.B. bei Zahnfehlstellung durch falsches Schlucken)
- Kinder- und Jugendpsychiater (z.B. bei Lese-Rechtschreibstörung/ Legasthenie)
- Neurologen (z.B. bei Aphasien nach Schlaganfall, MultipleSklerose, ALS, Parkinson, Schädel-Hirn-Trauma)
- Phoniater und Pädaudiologen (z.B. bei Hörstörungen, Sprachstörungen)